Mit 14 Jahren konnten Jugendliche in der DDR in die Freie Deutsche Jugend (FDJ), eine staatlich anerkannte und geförderte Jugendorganisation, eintreten. Das war zwar nicht verpflichtend, aber dennoch üblich. 1989 waren 88% der 14- bis 25-jährigen Mitglied im sozialistischen Jugendverband. Bereits 1946 gegründet, ist die
FDJ als einzige staatliche DDR-Jugendorganisation ein zentraler Bestandteil der sozialistischen Erziehung und entscheidend für spätere berufliche und gesellschaftliche Aufstiegschancen. Wenig überraschend wird die Jugendorganisation daher 1951 in der Bundesrepublik verboten. Diese Rechtslage gilt übrigens noch immer in den alten Bundesländern. Hingegen existiert die FDJ weiterhing legal in den neuen Bundesländern - wenn
auch weitgehend unbedeutend.

Ein Jahr nach der Wiedervereinigung wurden Jugendliche aus der ehemaligen DDR gefragt, aus welchen Motiven sie in die FDJ eingetreten waren. Die Antworten gibt es im Video!

Quelle: Zilch, Dorle: Die FDJ-Mitgliederzahlen und -Strukturen. In: Jugend ’92, Jugendwerk der Deutschen Shell, Bd. 3, Die neuen Länder. Wiesbaden. Zitiert nach Bongertmann, Ulrich (2021): Alltag in der DDR. ISBN: 9783734410956

Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hemd_DDR_(FDJ).jpg; CC-BY-SA-4.0: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en

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